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Häufige Fragen aus dem Bereich Schwimmen / Rettungsschwimmen

1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Lehrer / Erzieher / Betreuer mit einer Gruppe schwimmen gehen zu dürfen?

Die genauen Voraussetzungen werden durch den jeweiligen Arbeit- bzw. Auftraggeber vorgegeben.

Die DLRG empfiehlt aber grundsätzlich, das Rettungsschwimmabzeichen Silber zu erwerben.

2. Darf ich als Sportlehrer Schwimmabzeichen abnehmen?

In der Vereinbarung über die Gültigkeit der Prüfungsordnung in Verbänden und Schulen ist geregelt, dass Lehrer mit der Lehrberechtigung zur Erteilung von Schwimmunterricht die Schwimm- und Jugendschwimmabzeichen abnehmen dürfen.

Eine Prüfer- und Registriernummer muss in den Schwimm- bzw. Jugendschwimmpass nur dann eingetragen werden, wenn eine solche vergeben wurde. Um den Aussteller der Abzeichen schneller und direkter zu ermitteln, können Schulen hierfür einen eigenen Registrierschlüssel entwickeln.

Für Aufsichtspersonen

Du bist Erzieher, Lehrer oder Übungsleiter? Laut den Erlassen der Kulturministerien müssen Aufsichtspersonen "rettungsfähig" sein. Doch was bedeutet dies? Welche weiteren Vorschriften sind zu beachten? Hier findest du Hilfestellungen zum Unterricht und Antworten auf die häufigsten Fragen.

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