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Wasserrettung Breisgau

Das Rettungsdienstgesetz (RDG) des Landes Baden-Württemberg regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten für den Rettungsdienst im Land. Nach § 2 Abs. 1 RDG ist die DLRG als Leistungsträger ausgewiesen und aufgrund von Vereinbarungen des Landes mit den DLRG Landesverbänden Baden und Württemberg für den Wasser-Rettungsdienst zuständig. Die den beiden Landesverbänden nachgeordneten Bezirke organisieren in ihrem Gliederungsgebiet den Wasser-Rettungsdienst und führen diesen gemeinsam mit den Ortsgruppen durch.

Mit seinen Ortsgruppen ist der Bezirk damit zuständig für die Sicherstellung des Wasser-Rettungsdienstes in den Rettungsdienstbereichen Freiburg (Stadtkreis Freiburg sowie Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) und Emmendingen (Landkreis Emmendingen). Die Wasserretter aus dem Breisgau werden dabei in Einsätzen an Gebirgsbächen, in Binnenseen und dem Rhein – einer der am meisten befahrenen Wasserstraßen der Welt – gefordert.

Sämtliche Einsätze im Bereich des Wasser-Rettungsdienstes werden durch eine Führungsgruppe des Bezirks geleitet, welche diese mit den Boots-, Tauch- und Strömungsrettergruppen der Ortsgruppen erledigt. Die Ortsgruppe Müllheim-Neuenburg ist hier mit einer Tauchgruppe und Strömungsrettern aktiv dabei.

Darüber hinaus vertritt der Bezirk Breisgau die DLRG in den Bereichsausschüssen der Rettungsdienstbereiche Freiburg sowie Emmendingen und koordiniert in diesen die Zusammenarbeit mit den anderen Rettungsorganisationen.

Ausbildungsmodule

Abzeichen

Gültig ab 01.01.2020

Inhalte

  • Rettungsschwimmen in Theorie und Praxis

Voraussetzungen

  • Mindestalter 14 Jahre

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst den Nachweis von Atmung und Blutkreislauf; Gefahren am und im Wasser; Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung); Vermeidung von Umklammerungen; Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen; Rettungsgeräte; Aufgaben und Tätigkeiten der DLRG
  • Erste Hilfe Kurs oder Erste Hilfe Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der BAGEH. Die Aus- oder Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Praktische Prüfungsleistungen

  • 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
  • 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
  • Ein Sprung aus 3 m Höhe
  • 25 m Streckentauchen
  • dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts innerhalb von 3 Minuten, mit dreimaligem Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
  • 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten
  • Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten
  • 50 m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je eine Hälfte der Strecke mit Kopf- oder Achsel- und einem Fesselschleppgriff (Standard-Fesselschleppgriff oder Seemannsgriff)
  • Handhabung und praktischer Einsatz eines Rettungsgerätes (z.B. Gurtretter, Wurfleine oder Rettungsring)
  • Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: Sprung kopfwärts ins Wasser; 20 m Anschwimmen in Bauchlage; Abtauchen auf 3 bis 5 m Tiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen; Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff; 25 m Schleppen; Sichern und Anlandbringen des Geretteten; 3 Minuten Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

Dokumente

Mit der Basisausbildung Einsatzdienste erhält die Einsatzkraft eine fachübergreifende Grundlage an Informationen und Vorgehensweisen, die sie anschließend in einer fachspezifischen Ausbildung vertiefen kann. Der junge DLRG’ler wird mit der Basisausbildung Einsatzdienste zur Einsatzkraft für den Wasserrettungsdienst und den Katastrophenschutz. Er kann die Basisausbildung Einsatzdienste bereits im Alter von 12 Jahren ohne weitere Voraussetzungen beginnen.

Inhalte

  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk (AV 710)
  • Fachausbildungen
  • Struktur im stationären Wasserrettungsdienst
  • Struktur im mobilen Wasserrettungsdienst und in der Gefahrenabwehr
  • Lage
  • Führungsvorgang
  • Meldungen
  • Befehle
  • Führungsstile
  • Binnengewässer
  • Wetter
  • Eigenschutz
  • Sondersituation Dunkelheit
  • Sondersituation Eis
  • Grenzen kennen
  • Umgang mit Leinen und Seilen
  • Knoten
  • Seemannschaft
  • Umgang mit Hilfsmitteln und Rettungsgeräten
  • Einsatzbereitschaft herstellen
  • Personen in Not erkennen können
  • Grundsätze der Rettung
  • Prozesskette Rettungsablauf
  • Selbst- und Fremdsicherung mit Seilen
  • Auf belastende Situationen vorbereitet sein
  • Rechten und Pflichten
  • Versicherungen
  • Darstellung der DLRG nach Außen
  • Information von Badegästen und Umgang mit Badegästen
  • Umgang mit Medien
  • Umweltschutz
  • Medizinische Basisausbildung

Voraussetzungen

  • Mindestalter 12 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG

Dokumente

Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst, Strömungsrettung, öffentliche Gefahrenabwehr / Katastrophenschutz oder Bootsdienst eingesetzt wird, soll das „Modul Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen“ durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.

Inhalte

  • Überwachen von Wasserflächen
  • Seemannschaft
  • Festmachen von Booten
  • An- und Vonbordbringen
  • Rettungswurfsack
  • Gurtretter
  • Rettungsboje
  • Spineboard
  • An Land bringen

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze
  • Basisausbildung Einsatzdienste

Dokumente

Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst, Strömungsrettung, oder Einsatztauchen eingesetzt wird, soll das Modul Schwimmen in fließenden Gewässern durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.

Inhalte

  • Die persönliche Schutzausstattung beim Strömungsschwimmen
  • Schwimmen im fließenden Gewässer

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze
  • Basisausbildung Einsatzdienste

Dokumente

Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst oder Bootsdienst eingesetzt wird, soll das Modul Einsatz an Küstengewässern durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.

Inhalte

  • Gezeiten
  • Wellen
  • Wind
  • Sandbänke
  • Brandung
  • Parallelströmung
  • RIP-Strömung / Trekker
  • Bauwerke
  • Löcher
  • Meerestiere / Algen
  • Seenebel
  • Munitionsfunde am Strand
  • Unterschiede zwischen Nord- und Ostsee
  • Einsatztaktik Rettungseinsatz
  • Einsatztaktik Sucheinsatz

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze

Dokumente

Viele der Einsätze im WRD, der öffentlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes finden in der Dämmerung bzw. Dunkelheit statt. Dieses Modul gibt Hintergrundinformationen und Handreichungen, um Einsätze, Übungen und Ausbildungen auch in der Dunkelheit sicher zu absolvieren. Hierbei werden in diesem Modul vorrangig die allgemeinen Grundlagen behandelt, spezielle Inhalte sind in weiteren Modulen der jeweiligen Fachbereiche zu finden, z.B. das Tauchen bei Nacht oder der Aufbau und der Betrieb von Einsatzstellenbeleuchtung.

Zielgruppe
angehende und erfahrene Einsatzkräfte, die ggf. in der Dunkelheit eingesetzt werden

Inhalte

  • Gefahren in der Dunkelheit und in der Nacht
  • Biologische Grundlagen
  • Sicher und überlegt Handeln
  • Sehen in der Dunkelheit
  • Gesehen werden in der Dunkelheit
  • Signalgebung
  • Einsatztaktik
  • Verletzenversorgung im Dunkeln
  • Kennzeichnung
  • Landungszonen
  • Leuchtsperren an Brücken
  • Grenzen für Einsatzmittel

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Basisausbildung Einsatzdienste

Dokumente

Die Fachausbildung soll von jedem Mitglied vor dem Einsatz im Wasserrettungsdienst durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Zielgruppe
Für interessierte Rettungsschwimmer ab einem Mindestalter von 12 Jahren, die im Wasserrettungsdienst tätig werden möchten.

Inhalte

  • Hand- und Trillerpfeifensignale
  • Flaggen- und Sicherheitszeichen
  • Einsatz auf dem Rettungsboot
  • Bestandteile der Tauchergrundausrüstung
  • Gewöhnung an die Umgebung im Freigewässer
  • Rettungsbrett oder Rettungskajak
  • Schwimmen in der Brandung

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Ärztliche Tauglichkeit (ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung (Best. Nr. 15401353) muss bei Ausbildungsbeginn vorliegen und darf auch zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als zwei Jahre sein.)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Sanitätsausbildung A
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Modul - Einsatz an Küstengewässern
  • Mitgliedschaft in der DLRG

Praktische Prüfungsleistungen

  • Theoretische Prüfung
  • Einsatzübung
  • Kombinierte Übung
  • Knoten
  • run - swim - run

Dokumente

Die Einsatzkraft soll durch die länderspezifische Grundausbildung als Fachhelfer in der Wasser-Rettung eingesetzt werden können. Hierzu ist es erforderlich, dass die gesetzlichen Grundlagen, die Standard Einsatzoptionen sowie das regional vorhandene Einsatzmaterial adäquat beherrscht und zur Menschenrettung einsetzen werden können.

Voraussetzungen zu Beginn der Ausbildung

  • Mitgliedschaft in der DLRG

  •  Mindestalter 16 Jahre

  • Helfer im KatS / Öffentlichen Gefahrenabwehr P.O. 811 (kann optional auch in die Ausbildung integriert werden)

Voraussetzungen zur Prüfung

  • Mindestalter 18 Jahre

  • San B Ausbildung nicht älter als 2 Jahre, sofern älter: gültige SAN-Fortbildung


Leistungen der Prüfung

  • Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

 

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