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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Müllheim-Neuenburg e.V.

 

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangs- oder Veranstaltungsleitung gestattet.
  • Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Minderjährige Teilnehmende haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert der Lehrgangs-/Veranstaltungsleitung nachzuweisen. Erfüllt die teilnehmende Person nicht die Teilnahmevoraussetzungen, ist eine Teilnahme am Lehrgang nicht möglich. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

 

Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe der Lehrgangs-/Rechnungsnummer auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Müllheim-Neuenburg e.V. (IBAN: DE04 6835 1865 0008 0118 35) zu überweisen, wenn dies nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

 

Leistungen

Es gelten die Gebühren der aktuellen Gebührenordnung.
Für Schwimm-/Rettungsschwimmkurse kommen gegebenenfalls weitere Kosten für den Schwimmbadeintritt hinzu. Bei mehrtägigen Kursen wird der Kauf einer Mehrfachkarte empfohlen.

Verpflegung ist – sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben – nicht in den Kursgebühren enthalten.

 

Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen

  1. Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Müllheim-Neuenburg e.V. werden bei der Platzvergabe bevorzugt behandelt.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

 

Gesundheitliche Beeinträchtigungen

Teilnehmende verpflichten sich spätestens bis Kursbeginn die Lehrgangsleitenden auf gesundheitliche Beeinträchtigungen (chronische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Allergien, etc.) hinzuweisen. Insbesondere bei Tauchübungen auch auf Probleme mit dem Ohr oder den Nebenhöhlen sowie Erkältungen. Gegebenenfalls ist eine „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“ oder ein ärztliches Attest, das die Tauglichkeit für die Lehrgangsteilnahme bestätigt, vorzulegen.

Bei Lehrgängen im Bereich Einsatz ist persönliche Schutzausstattung (PSA) zu tragen.

 

Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Seminar-/Veranstaltungsleitung möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt oder Materialien beschafft wurden) erstattet.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

 

Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Anmeldezahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

 

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind von der teilnehmenden Person selbst zu tragen.

Die An- und Abreise erfolgen auf eigene Verantwortung. Eine Aufsichtspflicht für Minderjährige wird in dieser Zeit nicht übernommen.

 

Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich die teilnehmende Person mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.

 

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Teilnehmende sind mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn dem nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen wird. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch den Veranstalter.

 

Mitgeltende Dokumente

  • Gebührenordnung
  • Prüfungsordnung(en)
  • Selbsterklärung zum Gesundheitszustand (Merkblatt M3-002-17 oder aktueller)

 

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Müllheim-Neuenburg e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen genannt, gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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