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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Müllheim-Neuenburg e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Müllheim-Neuenburg e.V. findest du hier .
Das Rettungsdienstgesetz (RDG) des Landes Baden-Württemberg regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten für den Rettungsdienst im Land. Nach § 2 Abs. 1 RDG ist die DLRG als Leistungsträger ausgewiesen und aufgrund von Vereinbarungen des Landes mit den DLRG Landesverbänden Baden und Württemberg für den Wasser-Rettungsdienst zuständig. Die den beiden Landesverbänden nachgeordneten Bezirke organisieren in ihrem Gliederungsgebiet den Wasser-Rettungsdienst und führen diesen gemeinsam mit den Ortsgruppen durch.
Mit seinen Ortsgruppen ist der Bezirk damit zuständig für die Sicherstellung des Wasser-Rettungsdienstes in den Rettungsdienstbereichen Freiburg (Stadtkreis Freiburg sowie Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) und Emmendingen (Landkreis Emmendingen). Die Wasserretter aus dem Breisgau werden dabei in Einsätzen an Gebirgsbächen, in Binnenseen und dem Rhein – einer der am meisten befahrenen Wasserstraßen der Welt – gefordert.
Sämtliche Einsätze im Bereich des Wasser-Rettungsdienstes werden durch eine Führungsgruppe des Bezirks geleitet, welche diese mit den Boots-, Tauch- und Strömungsrettergruppen der Ortsgruppen erledigt. Die Ortsgruppe Müllheim-Neuenburg ist hier mit einer Tauchgruppe und Strömungsrettern aktiv dabei.
Darüber hinaus vertritt der Bezirk Breisgau die DLRG in den Bereichsausschüssen der Rettungsdienstbereiche Freiburg sowie Emmendingen und koordiniert in diesen die Zusammenarbeit mit den anderen Rettungsorganisationen.
Gültig ab 01.01.2020
Inhalte
Voraussetzungen
Theoretische Prüfungsleistungen
Praktische Prüfungsleistungen
Dokumente
Mit der Basisausbildung Einsatzdienste erhält die Einsatzkraft eine fachübergreifende Grundlage an Informationen und Vorgehensweisen, die sie anschließend in einer fachspezifischen Ausbildung vertiefen kann. Der junge DLRG’ler wird mit der Basisausbildung Einsatzdienste zur Einsatzkraft für den Wasserrettungsdienst und den Katastrophenschutz. Er kann die Basisausbildung Einsatzdienste bereits im Alter von 12 Jahren ohne weitere Voraussetzungen beginnen.
Inhalte
Voraussetzungen
Dokumente
Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst, Strömungsrettung, öffentliche Gefahrenabwehr / Katastrophenschutz oder Bootsdienst eingesetzt wird, soll das „Modul Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen“ durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.
Inhalte
Voraussetzungen
Dokumente
Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst, Strömungsrettung, oder Einsatztauchen eingesetzt wird, soll das Modul Schwimmen in fließenden Gewässern durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.
Inhalte
Voraussetzungen
Dokumente
Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst oder Bootsdienst eingesetzt wird, soll das Modul Einsatz an Küstengewässern durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.
Inhalte
Voraussetzungen
Dokumente
Viele der Einsätze im WRD, der öffentlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes finden in der Dämmerung bzw. Dunkelheit statt. Dieses Modul gibt Hintergrundinformationen und Handreichungen, um Einsätze, Übungen und Ausbildungen auch in der Dunkelheit sicher zu absolvieren. Hierbei werden in diesem Modul vorrangig die allgemeinen Grundlagen behandelt, spezielle Inhalte sind in weiteren Modulen der jeweiligen Fachbereiche zu finden, z.B. das Tauchen bei Nacht oder der Aufbau und der Betrieb von Einsatzstellenbeleuchtung.
Zielgruppe
angehende und erfahrene Einsatzkräfte, die ggf. in der Dunkelheit eingesetzt werden
Inhalte
Voraussetzungen
Dokumente
Die Fachausbildung soll von jedem Mitglied vor dem Einsatz im Wasserrettungsdienst durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.
Zielgruppe
Für interessierte Rettungsschwimmer ab einem Mindestalter von 12 Jahren, die im Wasserrettungsdienst tätig werden möchten.
Inhalte
Voraussetzungen
Praktische Prüfungsleistungen
Dokumente
Die Einsatzkraft soll durch die länderspezifische Grundausbildung als Fachhelfer in der Wasser-Rettung eingesetzt werden können. Hierzu ist es erforderlich, dass die gesetzlichen Grundlagen, die Standard Einsatzoptionen sowie das regional vorhandene Einsatzmaterial adäquat beherrscht und zur Menschenrettung einsetzen werden können.
Voraussetzungen zu Beginn der Ausbildung
Mitgliedschaft in der DLRG
Mindestalter 16 Jahre
Helfer im KatS / Öffentlichen Gefahrenabwehr P.O. 811 (kann optional auch in die Ausbildung integriert werden)
Voraussetzungen zur Prüfung
Mindestalter 18 Jahre
San B Ausbildung nicht älter als 2 Jahre, sofern älter: gültige SAN-Fortbildung
Leistungen der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
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